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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Hans-Jürgen Korn am 05. Februar 2018
11297 Leser · 7 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Nachzug Flüchtlinge rechtliche Probleme

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angelika Merkel,

ich sehe verschiedene Probleme mit dem Familiennachzug bei Flüchtlingen und habe im Folgenden einige Fragen aufgeworfen.

-Wer gehört eigentlich zur Familie ? Onkel, Tante, Eltern, Geschwister, Ehefrau (eventuell auch mehrere oder minderjährig), Kinder, Geschwister des Ehepartners?

- Viele Flüchtlinge sind ohne Pass eingereist. Das heißt, dass die Identitäten nicht nachgewiesen sind. Wie soll sichergestellt werden, dass die angegebenen Familienmitglieder tatsächlich Familienmitglieder sind?

-Was passiert wenn ein Flüchtling seine minderjährige Frau nachholen will? Kinderehen sind bei uns verboten. Ein Deutscher kann für den Verkehr mit Minderjährigen ins Gefängnis gehen. Wollen wir hier wirklich für Flüchtlinge das deutsche Gesetz brechen? Ich habe die Befürchtung dass wir hier wieder alle Augen zudrücken werden und der Flüchtling für seine an sich verbotene Ehe dann auch noch Kindergeld bekommt.
Was passiert wen ein Deutscher im Ausland (eventuell mit 2. Staatsbürgerschaft/Religionswechsel) eine Minderjährige heiratet. Darf er dann auch seine minderjährige Frau ungestraft mitbringen? Ich denke, es werden hier Türen geöffnet, die besser geschlossen bleiben sollten.

-Was passiert wenn ein Flüchtling mehrere Frauen nachholen will? Mehrfachehen sind in Deutschland nicht möglich. Wollen wir auch hier wirklich für Flüchtlinge das deutsche Gesetz brechen? Es gibt jetzt schon Ansätze für Parallelgesellschaften. Bei abweichender Rechtsprechung für Flüchtlinge/Einwanderer wären diese Parallelgesellschaften besiegelt und die Bundesrepublik hätte sie selbst gefördert.
Widerspräche das nicht auch dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes - oder sehe ich das falsch?
Wie steht die Bundesregierung zu den aufgeworfenen Fragen und Problemen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 09. März 2018
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Korn,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die von Ihnen angesprochenen Themenkomplexe sind teilweise bereits in der Vergangenheit in diesem Forum beantwortet wurden.

Zu Ihrer Frage nach dem Identitätsnachweis:
Wird ein Asylantrag gestellt, ist die asylsuchende Person verpflichtet, ihre Identität nachzuweisen. Dies geschieht grundsätzlich durch einen Pass oder andere Personaldokumente, wie zum Beispiel Geburtsurkunde und Führerscheine. Dabei werden die vorgelegten Originaldokumente vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mittels physikalisch-technischer Urkundenuntersuchungen (PTU) auf Echtheit überprüft.

Für Menschen, die keine Ausweispapiere vorlegen können, stehen noch andere Wege zur Verfügung, die Identität glaubhaft zu machen. Diese Verfahren reichen von medizinischen Untersuchungen und Befragungen bis hin zum Abgleich von Fingerabdrücken und Sprachanalyseverfahren zur Herkunftsbestimmung.
Das BAMF kann außerdem die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträger verlangen und diese auswerten, wenn der Antragsteller keine gültigen Ausweispapiere vorlegt.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
http://www.bamf.de/DE/Service/Top/Presse/Interviews/20160...

Weitere Informationen zum Familiennachzug:
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/FamilienasylFami...

Zu Ihrer Frage nach Kinderehen: Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Im vergangenen Jahr ist ein Gesetz in Kraft getreten, wonach eine Eheschließung nur noch möglich ist, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Zudem gibt es klarere Regeln für den Umgang mit Ehen, die von Minderjährigen nach ausländischem Recht geschlossen wurden. Eine Ehe, die unter Verstoß gegen die neue Ehemündigkeitsbestimmung im Alter zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurde, soll künftig in der Regel durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. In besonderen Härtefällen kann allerdings von einer Aufhebung abgesehen werden. Das gilt auch dann, wenn der minderjährige Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Hatte einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Ehe nach dem Gesetz automatisch unwirksam. Sie braucht nicht erst in einem gerichtlichen Verfahren aufgehoben werden. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Ehen nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/04...

Mehrehen sind in Deutschland bekanntermaßen verboten. Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe daher grundsätzlich ausgeschlossen. Denn die Vorschrift des § 30 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz besagt eindeutig: Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur für einen Ehegatten des Ausländers erteilt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html

Der Kindernachzug im Allgemeinen richtet sich übrigens nach § 32 Aufenthaltsgesetz. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Kinder solche von sogenannten Zweitfrauen sind. Maßgeblich ist allein, ob sie die Kinder des in Deutschland Aufenthaltsberechtigten sind und dieser personensorgeberechtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (7)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 05. Februar 2018
    1.

    Auch Ausländer werden bei uns bestraft , wenn Verkehr mit Minderjährigen vorliegt !
    das Problem hier ist , es wird geduldet !
    auch mehrere Frauen , Zwangsehen , Ehen mit Kindern , Beschneidung von Jungen und Mädchen , das Schächten von Tieren ! Es wird geduldet in Deutschland und der EU !
    es wurden schon mehrere 2 /3/4/ Frauen nachgeholt !

  2. Autor Felizitas Stückemann
    am 06. Februar 2018
    2.

    Das Problem hat bereits zweimal die Autorin Ilona Langefeld
    die an der Basis arbeitet und sich damit herum quälen muss,
    hier im Forum beschrieben:

    http://direktzu.de/kanzlerin/messages/familien-nachzug-vo...

  3. Autor Doris Reichling
    am 11. Februar 2018
    3.

    Herr Korn, die aktuelle Situation in Deutschland zeigt, dass es kein Problem ist, Zweit- und Mehrfrauen nachzuholen. Man unterstützt nicht die Bigamie bei Flüchtlingen, man nennt das, die "Mütter" der Kinder nachholen......
    Mehrfach passiert in Schleswig Holstein, Syrer lebten mit ihren Erstfrauen und ihren jeweils 4 - 5 Kindern in Deutschland, dann durften sie die Kinder ihrer Zweitfrauen nachholen und da Kinder nicht ohne ihre Mütter (lt. Herrn Carstens) aufwachsen sollten, durften die Mütter der Kinder und nicht die Zweitfrauen der Syrer ebenfalls einreisen - das nennt man "Härtefall"!
    Aber es geht noch schlimmer:
    In RLP lebt ein Syrer mit seinen 4 Frauen und seinen 23 Kindern (die Frauen wurden in verschiedenen Gemeinden untergebracht) - das nennt man "Einzelfall".....
    Diese Fälle werden -wie immer- versucht zu verheimlichen, aber es dringt halt immer mal wieder durch und ICH fühle mich durch diese Härte- und Einzelfälle immer wieder von unseren etablierten Politikern belogen!!!

  4. Autor Katharina Pecher
    am 26. Februar 2018
    4.

    Der aktuellste Fall wurde in Spiegel- TV gezeigt, ein Syrer in Pinneberg klagte erfolgreich seine Zweitehefrau und die Kinder aus Griechenland her. Er hat ein Haus bekommen und bekommt wunderbar Geld, wieviel weiß er nicht, er muss es nur regelmäßig abholen. Arbeiten will er nicht, er möchte für die Kinder da sein .Sprachkurse will er auch nicht machen, im Schlafzimmer liegt er abwechselnd mit einer seiner zwei Frauen. Er hat Mama Merkel gedankt. Deutschland ist wunderbar, aber mir fiel die Farbe aus dem Gesicht. Ich konnte es nicht glauben....

  5. Autor urs uri
    am 02. März 2018
    5.

    Die deutsche Bürger werden von den Politikern für dumm verkauft.
    Die Bigamie in Deutschland ist auf dem Vormasch.
    Die Flüchtlinge (nicht alle aber die Mehrheit) lebt auf Kosten von den deutschen Steuerzahlern. Wieso bekommen sie ohne Leistung je in die Kasten bezahlt zu haben so viel Geld? Sie dürfen auch die beste ärztliche Versorgung genießen, wofür der Deutsche zuzahlen muss etc. etc.
    Für die arme Flüchtlinge werden Häuser und Wohnungen auf dem neusten Standard gebaut.
    Es ist zum...

  6. Autor Doris Reichling
    am 04. März 2018
    6.

    Fr. Pecher, diesen Beitrag habe ich auch gesehen; es ist ein Schlag ins Gesicht aller deutschen Bürger, denn diese Menschen werden von UNSEREN Steuergeldern bezahlt. Das schlimme für mich ist, dass von unseren Politikern dieses freche und unverschämte Verhalten nicht gestoppt wird. Wie kann es sein, dass ein Asylbewerber klagen kann, weil er seine Zweitfrau und deren Kinder nach Deutschland holen möchte. Selbst die Gerichtskosten werden von uns Steuerzahlern bezahlt. NUR werden wir LEIDER nicht gefragt, ob wir das wollen..............

  7. Autor Yan Suveyzdis
    am 05. März 2018
    7.

    Leider ignoriert die Kanzlerin verschiedene rechtliche Probleme
    (wie GG Art.16a Abs. 2 und andere Gesetze - AufentG, AsylG...z.B.
    http://direktzu.de/kanzlerin/messages/wo-sind-die-gesetze... ) seit mehr als 2 und halb Jahre...

    "Schöne" Erfolge und Ergebnisse der Willkommenspolitik sind rund 1. Million Wirtschaftsflüchtlinge hier mit voll-"Asyl"-, subsidiär- und bleibe- Schutz.

    Bei Nachzug droht nur noch weitere hunderttausende.... Natürlich "Einzel- und Härtefalle wie sagt BPA in Namen der Kanzlerin...

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