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<![CDATA[Desaster in der ambulanten spezialisierten palliativen Versorgung]]>  </title>
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2009-04-06 07:29:21 UTC  </created_at>
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<![CDATA[Doris  Lüke]]>    </display_name>
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<![CDATA[Gesundheit]]>    </name>
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<![CDATA[Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mit großer Dankbarkeit und Erwartung habe ich als leitende Fachkraft der Rüsselsheimer Hospizhilfe e.V. den gesetzlichen Anspruch eines jeden Versicherten in Deutschland begrüßt, auf eine ambulante spezialisierte palliative Versorgung nach § 37b SGB V.

Leider kann ich diesbezüglich die ambulante Versorgung  in unserer Region nur als desatrös bezeichnen. Wir verfügen auch nach nunmehr zwei Jahren in unserer Stadt/Region über kein Palliativ Care Team, geschweige denn über eine(n) niedergelassene(n )Palliativmediziner/in. Die schwerstkranken Menschen, die gemäß des gesetzlichen Hintergrundes zu Hause mit optimaler Symptomkontrolle z.B: hochprofessioneller Schmerztherapie behandelt werden sollten, sind nach wie vor erschreckend unterversorgt. Es gehört zu meinem Arbeitsalltag, dass sich völlig verzweifelte und nervlich überlastete pflegende Angehörige in ihrer letzten Not an unsere Hospizhilfe wenden, weil die sterbenden Menschen zu Hause palliativmedizinisch völlig unterversorgt sind. Es gehört mittlerweile zu einer meiner am meisten nachgefragten Unterstützung von Rat - und HIlfesuchenden so schnell wie möglich, eine Noteinweisung der Patienten auf  die Palliativstation eines großen Klinikums der Maximalversorgung zu organisieren. Die gesetzlich gewollte zu vermeidente stationäre und ja wesentlich teurere Versorgung von schwerstkranken Menschen wird unter den zur Zeit üblichen Kostendiskussionen sowie  durch die Politik der GKV ´en letztlich zur Farce und somit der Anspruch: Ambulant vor stationär. Ich kann die dargestellte Situation von Dr. Thomas Sitte vom 30. 3.2009 leider nur vehement bejahen. 
Meiner Meinung kann es nicht sein, dass die Medizin das Leben von Todkranken zwar verlängern kann, aber  auch um einen sehr hohen Preis und oftmals enormen Leidens, um dann die Menschen mit schwer behandelbaren Syptomen zu Hause alleine zu lassen. 
Ein Beispiel aus der Praxis: 
Nach einer gemeinsamen Fortbildung zum Thema, outete sich eine Ärztin als qualifizierte Palliativmedizinerin. Auf die Frage warum sie sich mit ihrer Qualifikation nicht dem Markt zur Verfügung stellen würde, war die Antwort: Bei den Entgelten und ohne Teamkollegen müsste ich ja 24 Stunden alleine durch die vorgeschriebene Rufbereitschaft arbeiten. Das schaftt doch niemand, da lege ich mein Zertifikat lieber wieder in die Schublade und mache weiter wie bisher......
Das ist vielerorts die Realität. Aber morgen könnte ich eine betroffene palliativmedizinische Patientin sein..........
Deshalb zum Schluß meine Frage an Sie: Warum wurde das Gesetz nicht so konkret verabschiedet, dass die vor Ort Handelnden Fachliche und Finanzielle Richtlinien -planbar und kostendeckend-umsetzen konnten?
Es grüßt Sie herzlichst
Doris Lüke]]>    </body>
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