Sehr geehrter Herr Thiere,
eine zentrale Erfassung privater Kabelanlagen und anderer unterirdischer Leitungen (Gas, Wasser/Abwasser, Telekommunikation) oder die oberirdische Markierung dieser Leitungen im Gelände wäre nur im Wege einer verbindlichen Regelung mit entsprechenden Berichts- und Duldungspflichten umsetzbar.
Diese Eingriffe in die Rechte der zum großen Teil privaten Leitungs- und Grundstückseigentümer bedürfen jedoch einer entsprechenden Rechtsgrundlage, die bislang nicht existiert.
Gegenwärtig wird daher keine rechtliche Möglichkeit gesehen, die Betreiber von Windkraftanlagen zur Herausgabe ihrer Trassendaten an eine zentrale Stelle zu verpflichten. Die Einrichtung solcher Stellen ist daher auch nicht geplant.
Für Bauherren und Bauunternehmen bedeutet dies, dass sie auch künftig nicht auf Leitungsanfragen und die Einholung von Schachtgenehmigungen verzichten können , die aus der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bei Bau- und Tiefbauarbeiten resultieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
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