Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Ameike Entmeer am 12. Oktober 2011
17180 Leser · 6 Stimmen (-1 / +5) · 0 Kommentare

Sonstiges / Kritik

Tieffrequenter Lärm durch Luftwärmepumpen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vor 5 Monaten wurde neben unserem Haus eine Luftwärmepumpe (LWP) in ca. 20 Metern Entfernung aussen installiert. Seit diesem Tag haben wir tieffrequenten Lärm innerhalb (!!) unseres Hauses, der uns zu allen Tag- und Nachtzeiten beeinträchtigt.

Alle zugezogenen Behörden sehen sich nicht zuständig, weil der Lärm nicht gewerblich ist. Die Behörden rieten uns zu einer zivilrechtlichen Problemklärung!

Wie kann es sein, dass solche "erneuerbaren Energieträgeranlagen" subventioniert werden, bei Baugenehmigungsverfahren auch noch gefordert werden und ohne jegliche Norm aufgestellt und betrieben werden dürfen, da sie genehmigungsfrei sind?

Sie stellen eine erhebliche UmweltImmission mit nachweislich gesundheitsbeeinträchtigender Wirkung auf Physis und Psyche dar. Im Netz findet man immer mehr Beschwerden darüber. Einzig das bayerische Umweltamt hat einen Leitfaden zu dieser neuen Problematik verfasst und Installationshinweise gegeben.

Wann nimmt das Land Brandenburg die Sorgen und Nöte ihrer Bürger ernst und kommt ihrer auch gesetzlichen Pflicht des Gesundheitsschutzes der Bürger nach?

MfG

+4

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Antwort
von Dr. Günter Hälsig am 31. Oktober 2011
Dr. Günter Hälsig

Sehr geehrte Frau Entmeer,

bundesweit nehmen Beschwerden über Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft beim Betrieb von Luft-Wärmepumpen, aber auch von anderen Anlagen, wie Klimaanlagen, Lüftungsanlagen und Mini-Blockheizkraftwerken in Wohngebieten zu.

In Brandenburg ist die Anzahl der hierzu bekannten Beschwerden bislang allerdings gering. Entgegen Ihrer Annahme bestehen für Geräuscheinwirkungen von Luft-Wärmepumpen immissionsschutzrechtliche Regelungen des Landes und des Bundes. Hier sind insbesondere die Bestimmungen zur Nachtruhe gemäß § 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes* (LImschG) und die Pflichten von Betreibern immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz** (BImSchG) von Bedeutung.

Bewertungsmaßstab für die Einschätzung der Erheblichkeit von Lärmbelästigungen, auch für tieffrequente Geräusche, ist regelmäßig die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm.

Allerdings schreibt das Immissionsschutzrecht bei der Inbetriebnahme von Luft-Wärmepumpen keine behördliche Abnahme mit schalltechnischer Prüfung vor. Eine Prüfung erfolgt lediglich im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Zulassung der Anlage. Sie wird hier durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde ggf. unter Einbeziehung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) durchgeführt. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Problem zunächst an die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu wenden, um prüfen zu lassen, ob ggf. gegen im Baugenehmigungsbescheid enthaltene Auflagen verstoßen wurde. Die untere Bauaufsichtsbehörde kann für die Beurteilung des Sachverhaltes auch andere Behörden, z.B. das LUGV, hinzuziehen.

Ihre Forderung zur Schaffung von Regelungen, die erhebliche Belästigungen durch die o. g. Anlagen vermeiden, nehme ich sehr ernst. Probleme entstehen möglicherweise, weil die TA Lärm, die für die Bewertung von anlagenbezogenen Geräuscheinwirkungen in der Regel heranzuziehen ist, Immissionsrichtwerte benennt, die auf den Betrieb von gewerblich-industriellen Anlagen abgestimmt sind. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Geräuscheinwirkungen von Luft-Wärmepumpen in Wohngebieten wegen der besonderen Nähe zur benachbarten Wohnnutzung oftmals als störend empfunden werden, selbst bei Einhaltung der geltenden Bestimmungen.

Da das Problem von bundesweiter Bedeutung ist, haben die Bundesländer, so auch das Land Brandenburg, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zwischenzeitlich darum gebeten, bundeseinheitliche Lärmschutzvorschriften zu schaffen, mit denen den Lärmproblemen von stationären Geräten in Wohngebieten wirksam begegnet werden kann. Die Problematik wurde bereits durch das BMU aufgegriffen. In der Diskussion sind eine Lärmschutzverordnung, die den Betrieb in Wohngebieten auf lärmarme Geräte und Maschinen beschränkt, und als kurzfristige Maßnahme ein bundeseinheitlicher Leitfaden zur entsprechenden Anwendung der TA Lärm. Es ist vorgesehen, dass sich die Umweltministerkonferenz im November 2011 mit der Thematik befasst.

** http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/

*** http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbu...

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hälsig

Abteilungsleiter Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg