Sehr geehrter Herr Stein,
der Entwurf der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg ist gegenwärtig den zu beteiligenden Institutionen und Verbänden zur
Stellungnahme bis 7. Februar 2012 übersandt worden. Mit dem Entwurf der
Energiestrategie 2030 wird der Schwerpunkt in der Energieversorgung
eindeutig weiter zu den Erneuerbaren Energien verschoben, ähnlich wie in
den Planungen der Bundesregierung nach dem Atomausstieg. Gleichzeitig
geht die Landesregierung in dem Entwurf davon aus, dass die
konventionellen Technologien (Braunkohle, Gas) dabei die „Brücke“ hin
zu den Erneuerbaren Energien bildet. Auch dies deckt sich mit der
Schwerpunktverschiebung in der Energieversorgung auf Bundesebene. Die
Länge bzw. Zeitdauer der erforderlichen (fossilen) „Brücke“ ist
insbesondere davon abhängig, in welchem Zeitraum und Umfang es gelingt,
die Erneuerbaren Energien in das Energiesystem zu integrieren und damit
fossile Energieträger überflüssig zu machen. Hierzu sind neben dem
verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien auch die erforderlichen
Leitungstrassen zum Transport des Stroms in die verbrauchsrelevanten
Ballungszentren insbesondere im Süden Deutschlands genehmigungsrechtlich
zu sichern. Darüber hinaus muss es gelingen, den bisher nicht
grundlastfähigen Strom aus Erneuerbaren Energien speicherfähig zu
machen. Erste Ansätze hierfür werden in Projekten, wie dem
Hybridkraftwerk in Prenzlau der ENERTRAG AG aus Windkraftanlagen,
Biomassekraftwerk und Umwandlung des nicht nutzbaren Stroms in
Wasserstoff mit Einspeisung in das Erdgasnetz, gesehen. Zusätzlich
müssen aber auch weitere Speichermöglichkeiten, moderne
Übertragungssysteme und höhere Wirkungsgrade bei der Erzeugung und
Umwandlung aus Erneuerbaren Energien entwickelt werden, damit die
Energiewende zu einer Erzeugung rein aus Erneuerbaren Energien und
Verzicht auf fossile Energieträger gelingen kann.
Ob und wann die längerfristigen Zielstellungen für eine Stromerzeugung
rein aus Erneuerbaren Energien Wirklichkeit werden, kann heute niemand
verlässlich vorhersagen. Gaskraftwerke als Ersatz für Braunkohlestrom
sind derzeit wirtschaftlich nicht darstellbar und erhöhen die
Importabhängigkeit der deutschen Energiewirtschaft weiter.
Von den ersten Planungen bis zur Inanspruchnahme einer
Braunkohlelagerstätte vergeht ein Zeitraum von mindestens 10 bis 15
Jahren. Insofern sieht die Energiestrategie 2030 die Notwendigkeit, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Lagerstätte
Jänschwalde-Nord weiter zu erhalten. Alle 5 Jahre sollen die Inhalte der
Energiestrategie 2030 und damit die Notwendigkeit des Aufschlusses des
Tagebaus Jänschwalde-Nord überprüft werden. Die Landesregierung hat
dabei auch die Rolle der Braunkohle als derzeitig einzigem noch in
ausreichender Menge verfügbaren Rohstoff für eine importunabhängige
Stromerzeugung, den Beitrag Brandenburgs zur Gewährleistung der
Versorgungssicherheit auch über die Grenzen des Landes Brandenburg
hinaus sowie die Bedeutung der Braunkohle für Wertschöpfung und
Arbeitsplätze in der Lausitz im Blick.
Für die von der Umsiedlung bedrohten etwa 900 Bürger der Ortsteile
Grabko, Atterwasch und Kerkwitz der Gemeinde Schenkendöbern bedeutet
das, dass ihnen heute niemand verlässlich sagen kann, ob eine
Inanspruchnahme der Lagerstätte Jänschwalde-Nord nach 2020 dann
energiewirtschaftlich noch zwingend erforderlich ist oder nicht. Die
Landesregierung hat deshalb Verständnis für die Unzufriedenheit der
Menschen in der Region über die gegenwärtige „Hängepartie“ und ihre
Folgen. Herr Minister Christoffers hat dies bei seinen Besuchen vor Ort,
zuletzt Anfang Januar dieses Jahres bei der „Klinger Runde“ deutlich
zum Ausdruck gebracht und ist deshalb in einem ständigen Dialog mit den
Verantwortlichen. Bereits heute aber eine „freiwillige“ Umsiedlung
vorzubereiten und damit den Bewohnern die Unsicherheit zu nehmen, ist
rechtlich nicht möglich. Insofern kann die Landesregierung den
Bürgerinnen und Bürgern von Kerkwitz, Atterwasch und Grabko die
gegenwärtige Unsicherheit zunächst leider nicht nehmen.
Dadurch, dass die Politik mit der Energiestrategie 2030 sagt, dass noch
keine endgültige Sicherheit hinsichtlich des künftigen Ausbaus und der
Systemintegration der Erneuerbaren Energien und damit einer weiteren
Notwendigkeit des Aufschlusses von Braunkohletagebauen bestehen, ist
ehrlich formuliert, dass hier noch Entwicklungsdefizite bestehen, die
jedoch zum heutigen Zeitpunkt nicht behoben werden können. Mit ihrem
klaren Bekenntnis zum vorrangigen, dynamischen Ausbau Erneuerbarer
Energien in Brandenburg und einem schrittweisen Ausstieg aus den
fossilen Technologien bis zu einer vollständigen, jederzeit sicheren und
für alle bezahlbaren Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist der
Entwurf der Energiestrategie 2030 allerdings alles andere als
menschenverachtend.
Weitere Informationen zur Energiestrategie und den zugrundeliegenden
Studien finden Sie auf unserer Internetseite "Energieland Brandenburg"
unter
http://www.energie.brandenburg.de/sixcms/detail.php?templ...
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper
Abteilungsleiter Energie und Innovation
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes
Brandenburg
Kommentare (2)Öffnen
am 12. Januar 2012
1.
am 13. Januar 2012
2.
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