Sehr geehrter Herr Dinter,
die bergbaubeeinflussten Grundwasserkörper* befinden sich bereits heute in einem mengenmäßig schlechten Zustand, und die stofflichen Belastungen in den Grundwasserleitern** führen zu einer lang anhaltenden Abweichung von den Bewirtschaftungszielen. Für diese Grundwasserkörper sind daher gemäß Wasserhaushaltsgesetz weniger strenge Bewirtschaftungsziele festzulegen. Die Ziele werden im Bewirtschaftungsplan von den zuständigen Behörden der in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) vertretenen Länder fest- gelegt. Sie leiten sich vom bestmöglichen Zustand ab, der erreicht werden kann, wenn die geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen ergriffen werden, um die nachteiligen Auswirkungen auf den Zustand des Grund- wassers zu verringern. Derartige Maßnahmen wurden bereits im Rahmen der Betriebspläne bergrechtlich angeordnet. Exemplarisch seien folgende Maßnahmen an dieser Stelle genannt:
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Minimierung der Sümpfungswassermengen***
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Dichtwände zur Begrenzung des Grundwasserabsenkungstrichters
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Beschleunigter Grundwasserwiederanstieg durch Fremdflutung (einschließlich gezielter Nachnutzung des Sümpfungswassers)
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Modellierung und Prognosen (der Grundwasserabsenkung und des Grundwasserwiederanstiegs, sowie des Stoffaustrags****)
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Minimierung der technologisch bedingten Expositionszeiten des Deckgebirges auf der Gewinnungs- und Verkippungsseite
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Einbau puffernder Substrate in Sedimente mit hoher Versauerungsneigung auf der Kippe
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Hydraulische Barrieren (Brunnenriegel, Wasserhaushaltsschichten auf Kippen)
Über die Zulässigkeit zukünftiger Tagebaue werden die zuständigen Behörden im Rahmen der jeweiligen Zulassungsverfahren entscheiden. Bei der Prüfung der Zulässigkeit müssen die Behörden gemäß Wasserhaushaltsgesetz auch darüber befinden, ob die Gründe für das Vorhaben von übergeordnetem öffentlichen Interesse sind oder der Nutzen des Vorhabens für die nachhaltige Entwicklung größer ist als der Nutzen, den die Erreichung der Bewirtschaft- ungsziele für die Umwelt und die Allgemeinheit hat. Darüber hinaus sind im Falle einer Vorhabensumsetzung alle praktisch geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die nachteiligen Auswirkungen auf den Gewässerzustand zu verringern.
Weiterhin haben das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher- schutz und das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten gemeinsam mit dem Land Berlin sowie mit Vattenfall und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) 2009 ein „Strategiepapier zur Beherrschung bergbaubedingter Stoffbelastungen in den Fließgewässern Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“ unterzeichnet. Die aus den dort aufgezeigten Handlungsfeldern abgeleiteten Maßnahmen wurden durch die länderübergreifende Arbeitsgruppe „Flussgebiets- bewirtschaftung Spree – Schwarze Elster“ in einem Arbeitsprogramm zusammengestellt und werden jährlich fortgeschrieben. In den „Grundsätzen für die länderübergreifende Bewirtschaftung der Flussgebiete Spree, Schwarze Elster und Lausitz“ nimmt bei der Bewirtschaftung der Flussgebiete die „Sicherung der Wasserentnahmeanforderungen und der erforderlichen Mindestabflüsse unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit“ den ersten Rang ein.
Die Problematik der bergbaubedingten Schadstoffeinträge in die Spree betrifft alle anliegenden Bundesländer. Eine „Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg zur Zusammenarbeit bei der Beherrschung von bergbaubedingten Stoffeinträgen in Form von Eisen- und Sulfatverbindungen in das Grund- und Oberflächenwasser der Lausitz“ befindet sich in Vorbereitung.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Augustin Abteilungsleiter Wasser und Bodenschutz Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
* Grundwasserkörper: Ein abgegrenztes Grundwasservorkommen bzw. ein abgrenzbarer Teil davon. Die Potentialfläche eines Grundwasserkörpers ist der geometrische Ort aller Punkte in einem betrachteten Grundwasserkörper, die die gleiche Standrohrspiegelhöhe aufweisen. (Quelle: http://www.geodz.com 25.04.2013)
** Grundwasserleitern: Gesteinskörper, die in der Lage sind Grundwasser weiterzuleiten (z.B. aufgrund von Hohlkörpern) (Quelle: http://www.geodz.com 25.04.2013)
*** Sümpfungswasser: Das beim Braunkohlentagebau anfallende Wasser wird Sümpfungswasser genannt. (Quelle Wikipedia)
**** Stoffaustrag: Bewegung und Konzentrationsveränderungen der Schadstoffe
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