Liebe Leserinnen und Leser,
auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.
Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.
Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.
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Tagebau und CSS
CCS ist noch nicht Stand der Technik
Sehr geehrte Damen und Herren, Cottbus, den 20.04.2012
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ...(UVPG) sieht vor, dass bei der Antragstellung für Vorhaben diese dem aktuellen Stand der Technik (state of art) entsprechen müssen. Da es bisher weder eine industrielle Grossversuchsanlage noch eine Methodik zur unterirdischen Raumordnung für CCS gibt, kann diese Technologie nicht dem Stand der Technik - d. h. einem erprobten und international wissenschaftlich anerkannten technischen Entwicklungsstand - entsprechen. Von daher ist die Forderung des UVPG nicht erfüllbar und eine entsprechende Anlage meiner Ansicht nach somit wohl kaum genehmigungsfähig.
Für Forschungszwecke sollte man deshalb vielleicht eine gesonderte Regelung einführen.
Wie würden denn das zuständige Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) des Landes Brandeburg oder das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE ) diese Forderung des UVPG interpretieren? Wer wäre denn für die Genehmigung einer entsprechenden Anlage von der Abscheidung bis zur Speicherung überhaupt die zuständige Behörde? Müßte in diesem Fall das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (eine Landesoberbehörde) dem für die BImSch-Genehmigung zuständigen Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (keine Landesoberbehörde) zuarbeiten, weil die immissionsschutzrechtliche Genehmigung primär ist?
Wie es ausieht, gibt es wirklich noch viel Klärungsbedarf!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Dinter
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