Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Evelyn Hoffmann am 26. Oktober 2012
9467 Leser · 25 Stimmen (-7 / +18) · 0 Kommentare

Windenergie

Entschädigungszahlungen?

Sehr geehrtes Team,
warum gibt es keine Entschädigungszahlungen für Haus- / Grundstückseigentümer in der Nähe von Windkraftanlagen?
Grundstücke (sofern nicht gerade für ein Windrad geeignet) sind in der Nähe von Windrädern unverkäuflich bzw. extrem im Wert gesunken. Banken können deswegen die Zinsen erhöhen bzw. Sicherheiten nachfordern (Hypothekenzinsen richten sich nach der Sicherheit). Dies gleicht m. E. einer Enteignung ohne Verfahren. Die Familien verlieren ihre Existenzgrundlage / ihr Vermögen / ihr "Altenteil" und dies generationsübergreifend. Ich sehe dies als extreme soziale Ungerechtigkeit, die dem Grundgesetz / unserer Verfassung widerspricht.
Mit besten Grüßen
Evelyn Hoffmann

+11

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 11. Dezember 2012
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

in der Presse wird seit geraumer Zeit kommuniziert, dass sich durch die Errichtung von Windenergieanlagen im unmittelbaren Umfeld von Immobilien Wertminderungen ergeben könnten. Dies kann von den Gutachterausschüs- sen, die die Bodenrichtwerte festlegen und den Verkehrswert von Grundstück- en ermitteln, objektiv bisher nicht bestätigt werden.

Der Landesregierung ist bisher kein konkreter Fall bekannt, bei dem ein Wertverlust belastbar nachgewiesen werden konnte. Auch ist kein einschlägi- ges Gerichtsurteil bekannt, das einem Grundstückseigentümer wegen geplan- ter und/oder bereits errichteter Windenergieanlagen eine Entschädigung zu- erkannt wurde. Rechtlich gesehen ist eine ggf. negative wirtschaftliche Aus- wirkung auf benachbarte Grundstücke auch kein Prüfkriterium im Genehmi- gungsverfahren für Windenergieanlagen. Dies gilt im Übrigen für alle Geneh- migungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

Zusätzlich möchte ich anmerken, dass das Bundesverfassungsgericht bereits am 28.02.2002 (1 BVR 1676/01) bestätigt hat, dass keine Pflicht zur Vorsorge gegen hypothetische gesundheitliche Gefährdungen durch Erhöhung der geltenden Immissionsgrenzwerte besteht. Insofern gibt es keine rechtliche Grundlage für Entschädigungszahlungen. Das Land Brandenburg verfügt in dieser Frage auch nicht über eine Regelungskompetenz. Ich habe durchaus Verständnis für Ihre persönliche Sichtweise, möchte jedoch zu Bedenken geben, dass sich auch Bewohner an neuen Gewerbe- und Industrieanlagen, Autobahnen, Umgehungsstraßen, Bahntrassen und unter- halb von Flugrouten bedrängt fühlen können und Wertverluste Ihrer Immobilien befürchten. Letztendlich sollte man nicht nur das Wohl des einzelnen Bürgers im Auge behalten, sondern das Allgemeinwohl. Artikel 14 des Grundgesetzes verweist auf den Gebrauch von Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit. Zudem müsste die Frage, ob ein eventueller Wertverlust zu entschädigen wäre, im Zusammenhang mit dem Problem gelöst werden, wie mit einem etwaigen Wertzuwachs umzugehen wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg