Sehr geehrter Herr Peters,
in einem freiheitlichen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland hat jedermann das Recht, jederzeit Anträge in behördlichen Zulassungsverfahren zu stellen. Es unterliegt der unternehmerischen Freiheit, dabei auch einmal abgelehnte Anträge erneut zu stellen. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist verpflichtet, Anträge entgegenzunehmen, zu prüfen und darüber zu ent- scheiden. Eine Verweigerung dieser Rechte würde einen Eingriff in die Grund- rechte der Artikel 2 und 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutsch- land bedeuten.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass auch für die Ablehnung eines Antrages Gebühren in nicht unerheblicher Höhe erhoben werden, so dass jeder Antrag- steller schon aus eigenen wirtschaftlichen Interessen gut abwägen wird, ob eine erneute Beantragung eines abgelehnten Vorhabens wirtschaftlich sinnvoll ist.
Weitere Informationen zu den Planungs- und Genehmigungsverfahren erhalten Sie in einem Flyer des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) unter folgendem Link:
http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.31083...
Mit freundlichen Grüßen
Dr. G. Hälsig Abteilungsleiter Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
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