Sehr geehrter Herr Lindner,
die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und ein vordringlicher Bedarf der Leitung ist vom Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG) vom 21. August 2009 festgestellt worden. Insoweit ist auf Bundesebene bereits eine grundsätzliche Prüfung der Erforderlichkeit der Leitung erfolgt. Im Raum- ordnungsverfahren wurden die Trassenvarianten der Prüfung unterzogen. Im Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung wurde festgestellt, dass bei allen drei geprüften Trassen Eingriffe in die Schutzgüter Landschaft und NATURA 2000-Gebiete zu verzeichnen sind. Aufgabe des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens ist es u.a., diese Eingriffe im Zuge der Feintrassierung zu minimieren. Dabei bedarf es aber einer Abwägung der Eingriffe aller Schutzgüter. Die beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) insgesamt zur Uckermarkleitung eingegangenen mehr als 1.000 Einwendungen und ca. 70 Stellungnahmen von den Trägern Öffentlicher Belange werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Das Verfahren dauert insoweit noch an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
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