Sehr geehrter Herr Strafei,
danke für Ihre Nachfrage, die mir Gelegenheit gibt, die Position des Brandenburgischen Umweltministeriums zum Polnischen Kernenergieprogrammentwurf zu präzisieren.
Zunächst darf ich auf die Stellungnahme der Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg verweisen, die in der gebotenen Höflichkeit, aber unmissverständlich in der Sache, die Bedenken des Brandenburgischen Umweltministeriums gegenüber der polnischen Seite zum Ausdruck bringt. Den Brief der Ministerin, den Anhang dazu, sowie insbesondere auch das dazu erstellte Gutachten zum polnischen Kernenergie- programmentwurf finden Sie auf der Internetseite des Brandenburgischen Umweltministeriums: http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.27450.... Die dort umfangreich enthaltenen Argumente vertiefen aus meiner Sicht die verschiedenen mit diesem Vorgehen zusammenhängenden Umweltprobleme weit stärker, als ich dies bisher an anderer Stelle lesen konnte.
Für das brandenburgische Umweltministerium handelt es sich bei der grenzüberschreitenden Umweltprüfung um ein laufendes Verfahren, das dem beteiligten Nachbarland - hier Deutschland bzw. Brandenburg - Gelegenheit zur Stellungnahme, und anschließenden Konsultationen, geben soll. Dieser Prozeß ist bei weitem noch nicht abgeschlossen. Auf diesen grenzüberschreitenden Dialog setzen wir nach wie vor und hoffen, auf diese Weise durch unsere kritischen Nachfragen den Entscheidungsprozess noch umkehren zu können. Solange dieser Prozeß läuft und nicht davon ausgegangen werden kann, dass keine Chancen für ihn mehr bestehen, wäre es für das Brandenburgische Umweltministerium aus meiner Sicht eher kontraproduktiv, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission zu erheben. Damit würde sonst signalisiert werden, dass man entweder die Konsultationen mit den polnischen Partnern für abgeschlossen oder aussichtslos hält. Immerhin handelt es sich bei einem Kernenergieprogramm ja auch noch nicht um ein konkretes Zulassungsverfahren für ein Atomkraftwerk.
Im Übrigen ist nach meinen Informationen bereits eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission von Seiten der Grünen-Fraktionen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin eingereicht worden (PNN v. 4.1.2012). Somit ist für mich nicht erkennbar, welchen zusätzlichen Wert eine weitere Beschwerde hätte. Die Europäischen Institutionen sind bereits eingeschaltet und es ist nach allen Erfahrungen davon auszugehen, dass sie der Beschwerde auch - unabhängig vom Absender - nachgehen werden.
Mit freundlichen Grüßen Dr. G. Hälsig Abteilungsleiter Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
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am 12. Januar 2012
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