Sehr geehrter Herr Kluge,
für die Kompensation von Waldumwandlungen durch Ersatz- (=Neu-) Aufforstungen kommen grundsätzlich alle Flächen im Land Brandenburg in Betracht, die sich aufforsten lassen. Eine genaue Zahl ist daher nicht bezifferbar. Sie liegt theoretisch über der wahrscheinlichen Waldflächeninanspruchnahme für die Wind- und Solarkraftnutzung.
Praktisch verhält es sich so, dass der Vorhabensträger als Ausgleichs-pflichtiger für die Umsetzung der Ersatzaufforstungen verantwortlich ist und es nicht immer leicht fällt, geeignete Kompensationsflächen zu finden. Dies hängt mit der abnehmenden Bereitschaft anderer Landnutzungsformen zusammen, ihre Flächen in Wald umwandeln zu wollen (z.B. Landwirtschaft). Grundsätzlich ist jeder Hektar Waldumwandlungsfläche durch einen Hektar Erstauffors-tungsfläche zu kompensieren, damit die Waldfläche im Land Brandenburg in Summe erhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Korth
Referatsleiterin Wald und Forstwirtschaft Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
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