Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
nachdem zu Beginn der 1990er Jahre nur Untersuchungen aus den USA zum Vogelschlag an Windenergieanlagen bekannt waren, sind in den vergangenen Jahren mit dem Boom der Windenergie zahlreiche Studien durchgeführt worden. Diese lassen zwar keine abschließenden Aussagen über die Beeinträchtigung von Vögeln und Fledermäusen zu, aber durchaus eine Zwischenbewertung. Demnach geht die Landesregierung von folgenden Wirkungen aus: Risiko der Kollision durch direkten Anflug, Verlust von Brutplätzen und Nahrungsflächen im unmittelbaren Umfeld der Anlagen, Ausweichmanöver im Flugverhalten.
Brandenburg hat "Tierökologische Abstandskriterien" zur Vermeidung der Beeinträchtigungen von Vögeln und Fledermäusen beim Ausbau der Windenergie entwickelt, die bei der Planung und dem Bau von Windenergieanlagen zu beachten sind. Damit wird eine gezielte Auswahl von Standorten für die Windenergie erreicht, die die Beeinträchtigungen vermeiden und minimieren sollen. Für die Arten, die am häufigsten durch Windenergieanlagen beeinträchtigt werden, ist nach dem gegenwärtigen Wissensstand davon auszugehen, dass sich Verluste durch die Kollision mit Windenergieanlagen in einem Rahmen bewegen, in dem keine Gefährdung der Population der betroffenen Arten entsteht. Brandenburg wird den bisher eingeschlagenen Weg fortsetzen, um im Einklang mit den Belangen des Artenschutzes die Ziele des Klimaschutzes und der regenerativen Energieerzeugung weiter zu entwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Steffen - Abteilungsleiter Naturschutz Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
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