Sehr geehrte Frau Kläres,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider entfällt bei der Anlagensituation die EEG-Umlage nicht. Für die Eigenversorgung fällt eine EEG-Umlage i.H.v. 40% gemäß § 61b EEG an.
Ggf. kann gemäß § 61a Nr. 3 EEG die EEG-Umlage entfallen. Ob die Voraussetzungen dazu bei Ihnen erfüllt sind, können wir aus der Ferne leider nicht beurteilen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Preuß,
Pressesprecher