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Beantwortet
Autor Alexander Siegel am 26. Januar 2018
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Projekt: ALEGrO

Gleichstromtrasse A-Nord

Sehr geehrte Damen und Herren,

wird beim Projekt A-Nord garantiert, dass insbesondere im Bereich von Wohngebieten Erdkabel f. d. Stromtrasse verlegt werden?

Stichwort – Bürgerbeteiligung/Transparenz, beantworten v. Fragen-es findet keine echte Bürgerbeteiligung d. Amprion statt!
Weshalb hält Amprion keinen Vortrag (Technik, Trassen, Kosten, Bedarf) mit anschl. öffentlicher (!) Befragungs-möglichkeit damit jeder Bürger den gleichen Wissensstand/ gleiche Kenntnisse erlangt?
"Messeveranstaltungen" mit möglichst kleinen Personengruppen sind keine umfängliche Information!
Warum wird vom ursprünglich öffentlich verfügbaren Trassenverlauf durch Emsland u. d. Grafschaft Bentheim an der A 31 entlang plötzlich (stillschweigend) abgewichen u. die Amprion Vorzugstrasse als beste Variante präsentiert?
Weshalb werden Fragen im Dialogportal von Amprion nicht beantwortet (Transparenz/Abstimmung-"Tauziehen"??!) Die Abstimmung kann problemlos mit Gegenstimmen abgewertet werden (von wem auch immer) und wichtige Fragen werden damit nicht beantwortet!
Weshalb werden öffentlich gestellte Fragen nur nach erheblichem Nachdruck an die persönliche E-Mail Adresse beantwortet und eine Veröffentlichung (damit Allen zugänglich) verweigert?

Stichwort - Technik und nachhaltige Umweltsicherheit!

Werden auch beim „Projekt A-Nord“ verbindlich die rechtlichen, sowie Umwelt- und Strahlenschutzrichtlinien vollumfänglich eingehalten (Grenzwerte wie in den anderen europ. Ländern bzw. Schweiz u. USA bzw. gem. WHO üblich)? Wird der Mindestabstand (400 m bei Freileitungen) in jedem Fall eingehalten?!
Bekennt sich die Fa. Amprion dazu, dass z. Zt. keine Langzeitstudien über gesundheitsgefährdende Auswirkungen durch HGÜ-Freileitungen bzw. Erdleitungen vorliegen u. diese evtln. Gefährdungen durch Amprion in Kauf genommen werden. Werden, sobald Nachweise oder Studien für Gesundheitsgefahren und/oder Umweltgefahren vorliegen sofort und vollumfänglich Nachbesserungen durch Amprion eingeleitet und die Kosten hierfür übernommen?
Quelle: div. Info`s Internet
Weshalb muss eine Erdkabeltrasse 24 m breit sein? Sind Alternativlösungen (z.B. Kabelgrabenfräse Projekt Sued Link Infranetz) so ungeeignet?
Quelle: http://abindieerde.de u. div Info`s Internet!
Das Erdkabelprojekt Alegro von Amprion schneidet hier scheinbar am schlechtesten ab (Erdbewegung/Aufwand Trassenbreite, Leistungsverlust)!

Vielen Dank für Ihre Information in der Dialogplattform.

Mit freundlichen Grüßen

+1

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Antwort
von Jonas Knoop am 01. März 2018
Jonas Knoop

Sehr geehrter Herr Siegel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns hat sich das Format „Bürgerinfomarkt“ bewährt. Wir haben hierbei die Möglichkeit, viele Einzelgespräche zu führen und auch tiefergehende Fragen zu unseren Projekten zu beantworten. Auch können auf einem Bürgerinfomarkt mehr Fragen beantwortet werden als es im Rahmen einer frontalen Podiumsdiskussion möglich wäre. Wir sind jedoch auch bereit, Podiumsveranstaltungen durchzuführen, wenn der Wunsch in einer bestimmten Region bzw. von einer Interessensgruppe an uns herangetragen wird.

Für die Vorzugsvariante an Nordhorn vorbei sprechen verschiedene Argumente. So sind aus unserer Sicht grundsätzlich die westlichen Korridore besser geeignet, als die, die im Osten unseres Untersuchungsraumes liegen. Das liegt vor allem an den großen Raumwiderständen im Emsland und am Niederrhein, die unsere Planung sowohl im Norden als auch im Süden in den Westen drängen. Bei der Variante an Nordhorn vorbei ist zudem eine Bündelung mit einer bestehenden Gasleitung sehr gut möglich, sodass wir in diesem Bereich ohnehin vorbelasteten Raum nutzen könnten.

Mit allen unseren Leitungen und Anlagen halten wir die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vorgegebenen Grenzwerte deutlich ein – so auch mit der Gleichstromverbindung A -Nord. Das BfS legt diese Grenzwerte regelmäßig neu fest, immer auf Basis der bis dahin vorliegenden Studien.

Das Regelgrabenprofil bei unserem Projekt A-Nord ist so ausgestaltet, dass wir während der Baumaßnahme 35 Meter an Breite brauchen und am Ende ein 24 Meter breiter Schutzstreifen übrig bleibt. Dieser wird bei den Eigentümern im Grundbuch als Dienstbarkeit eingetragen, damit gewährleistet ist, dass wir jederzeit an unser Kabelsystem kommen. Das ist auch der Grund dafür, warum auf diesem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet werden dürfen. Der Schutzstreifen umfasst beide Kabelgräben (circa fünf Meter) und die dazwischen liegende Baustraße. Diese Baustraße ermöglicht es uns, an beiden Kabelgräben gleichzeitig zu arbeiten. So kommen wir im Bau schneller voran und können Zudem hat dieser Streifen in der Mitte den Vorteil, dass wir auch bei einer Fehlerbehebung an einem der Systeme das andere weiterhin in Betrieb halten, da der Sicherheitsabstand zwischen beiden Systemen groß genug ist.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit besten Grüßen,

Jonas Knoop
Projektsprecher A-Nord