Sehr geehrter Herr Klöwer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Baubeginn in Attendorn ist vom Verfahrensablauf abhängig. Beide Attendorn betreffenden Genehmigungsabschnitte sind beantragt und im Genehmigungsabschnitt vom Punkt Attendorn bis Landesgrenze Rheinland-Pfalz hat der Erörterungstermin bereits stattgefunden. Wir planen die Gesamtinbetriebnahme in 2023. Gesetzlich verankert ist das Projekt als Maßnahme Nr. 19 im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG).
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Mariella Raulf. Projektsprecherin