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Autor Thomas Schaefer am 02. März 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Zusätzliche Verbraucherrechte gegenüber Schufa und sonstiger Auskunfteien

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

in oben bezeichneter Angelegenheit möchte ich mich gerne an Sie wenden mit der Bitte, Verbraucherrechte gegenüber der Schufa und sonstiger Auskunfteien nochmals erweitert zu stärken.

Ihre Initiative zur Stärkung der Persönlichkeitsrechte hinsichtlich Internetunternehmen ist sehr gut. Jedoch ist auch im Bereich der Auskunfteien aus meiner Sicht eine erhebliche Verbesserung notwendig. Mit Wirkung vom 1. April diesen Jahres haben Auskunfteien/Inkassounternehmen auf Anfrage einmal jährlich eine kostenfrei Auskunft über die gespeicherten Daten zu geben.

Leider ist im Laufe der letzten Jahre die Zahl der Auskunfteien sprunghaft gestiegen. Damit ist für einen Verbraucher unmöglich zu durchschauen, wieviele und welche Auskunfteien überhaupt persönliche Daten gespeichert haben. Um sinnvoll am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können und zum Schutz der Unternehmen vor säumigen Kunden sind diese Einrichtuchtungen sicherlich notwendig. Jedoch muss für den Verbraucher erkennbar bleiben, bei welcher Auskunftei welche Daten gespeichert wurden. Zudem müssen rechtsverbindliche Löschfristen für alle diese Auskunfteien bestehen bzw. durchgesetzt werden. Hier bildet die Schufa eine löbliche Ausnahme - Daten und Löschfristen sind klar definiert und jederzeit einsehbar. Zudem werden Löschfristen korrekt eingehalten. Über Art und Umfang der Daten und Löschfristen mag man streiten können - aber zumindest das Verhalten der Schufa wäre - auf alle Auskunfteien angewendet - wünschenswert.

Heute ist es leider so, das Art und Umfang der gespeicherten Daten sowie die Löschfristen von Auskunftei zu Auskunftei unterschiedlich sind und für den Verbraucher ist absolut undurchschaubar, welche Daten von wem gespeichert wurden. Somit besteht auch kaum eine Widerspruchsmöglichkeit.

Zu meiner Frage:

Könnte man nicht ein Gesetzt zur Anwendung bringen, das Auskunfteien einmal jährlich verpflichtet, unaufgefordert Art und Umfang der gespeicherten Daten den entsprechen Verbrauchern zuzusenden und über die Löschfristen Auskunft zu erteilen? Durch EDV ist dies ein leichtes und die zu erwartenden Kosten für diese Unternehmen sind durchaus angemessen. Verdienen diese Unternehmen doch ein vielfaches bei einer einzigen Abfrage. Zudem würde der "Wildwuchs" an Daten bei den unterschiedlichsten Auskunfteien eingedämmt. Eine bundeseinheitliche Löschvorschrift würde diese Initiative abrunden.

Ich hoffe, mein Anliegen präzise formuliert zu haben und das meine Frage eindeutig ist. Ich bedanke mich für Ihre Mühe und sehe Ihrer Antwort entgegen.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Schaefer

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