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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Re: Betrug mit Call by Call Anbietern
Sehr geehrter Herr Hennig,
ich kann Ihren Ärger gut verstehen, wenn Ihr Telefonanbieter plötzlich seine Entgelte um ein Vielfaches erhöht, und das ohne ausdrücklichen Hinweis. Das Unternehmen PM 2 ist uns diesbezüglich bereits bekannt. Ob PM 2 tatsächlich insolvent ist, konnte bisher nicht geklärt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat PM 2 abgemahnt und Klage erhoben.
Bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2004 wurde eine solche Ansagepflicht aus verschiedenen Gründen nicht eingeführt. Ein Grund war die Befürchtung, dass kleinere Anbieter durch die mit der Ansage verbundenen Kosten vom Markt verdrängt werden könnten. Ein anderer Grund war, dass auf dem Telekommunikationsmarkt zahlreiche Call-by-Call-Anbieter tätig sind, die eine Preisansage praktizieren, so dass Sie als Kunde wählen können zwischen Anbietern mit oder ohne vorherige Preisansage. In der damaligen Gesetzesgründung hatte die Bundesregierung erklärt, die Frage einer Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Verbindungen erneut zu prüfen, wenn ein erheblicher Missbrauch feststellbar ist.
Das BMELV hat die eingehenden Beschwerden zum Anlass genommen, eine Pflicht zur Preisansage für Call-by-Call-Anrufe erneut zu prüfen und mit dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu erörtern. Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir im Rahmen der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes zu einer für die Verbraucher zufriedenstellenden Lösung kommen werden.
Die Stiftung Warentest nimmt in ihren regelmäßig erscheinenden Marktübersichten lediglich Unternehmen mit Preisansage auf und die Verbraucherorganisationen empfehlen, Call-by-Call-Gespräche nur über solche Anbieter zu tätigen.
Mit freundlichen Grüßen